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Gib es nicht persönlich (Rav Zweig Re'eh 5781 – Beitrag 1)

Ergänzungen: S. Weinmann

Das Schemitta-Jahr nähert sich. Viele Gebote sind mit diesem speziellen Jahr verbunden. In der dieswöchigen Parascha finden wir eine der Gebote, die mit diesem aussergewöhnlichen Jahr verbunden sind: Schemittat  Kessafim (am Ende dieses Jahres werden alle Schulden annulliert).

Gib es nicht persönlich

Im dieswöchigen Wochenabschnitt heisst es: "Vielmehr sollst du ihm deine Hand öffnen; du sollst ihm leihen, wie viel er in seinem Mangel bedarf, wieviel ihm fehlt." [Dewarim 15:8]

Die Tora weist uns an, mit unseren mittellosen Brüdern grosszügig zu sein. Eine anfängliche Hilfe sollte in Form eines Geschenkes sein, wie es die Tora vorhin gebietet. Wenn, wie die Tora fortfährt, der Empfänger sich sträubt, ein Geschenk anzunehmen, sollten wir ihm Hilfe in Form eines Darlehens anbieten und es ihm dadurch ermöglichen, seine Würde zu behalten. Der nächste Passuk warnt uns, dass obwohl das siebte Jahr des Schemitta-Zyklus jegliche ausstehende Schuld aufhebt (am Ende des Schemitta-Jahres), wir uns nicht davon abhalten sollten, ihm das Darlehen zu erteilen.

Die grosse Frage, die sich hier stellt, ist: Warum benötigt ein Mensch, der schon seine Bereitschaft gezeigt hat, dem Armen ohne Entschädigung zu helfen, eine Warnung, dass er nicht zögern soll, falls die Hilfe in Form eines Darlehens erteilt wird?

Nur, wenn ein Mensch ein Geschenk gibt, empfindet er ein weitschweifiges Gefühl. Oft ist dies ein Gefühl der Grosszügigkeit, das seine Handlungen motiviert. Wenn die Hilfe als Darlehen erteilt wird, verringert sich das Gefühl der Grosszügigkeit. Ausserdem, wenn das Darlehen am Ende storniert wird, schreibt der Empfänger sein Glück nicht den Handlungen des Verleihers zu. Der Verleiher wird nicht als Wohltäter empfunden. Der Verleiher fühlt, dass der Empfänger ihn ausgenützt hat. Nachdem dies für den Verleiher eine nicht befriedigende Erfahrung ist, muss die Tora betonen, dass der Schwerpunkt seiner Handlungen das Wohlergehen des Bedürftigen sein sollte, nicht seine eigene persönliche Befriedigung.

Demzufolge sollte Geld, ohne zu zögern ausgeliehen werden, auch wenn das siebte Jahr bevorsteht.

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Die Bearbeitung dieser Beiträge erfolgte durch Mitarbeiter des Jüfo-Zentrums in Zürich

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