Schewat/ Paraschat Beschalach



Im Talmud und in den kommentierenden Schriften der Rischonim und Acharonim wird dieser halachische Gesichtspunkt von vielen Fragen begleitet und kontrovers diskutiert.

Zusammengefasst lässt sich sagen: Das Bauen von losen Gegenständen ist am Schabat ebenso verboten. Nur, im Unterschied zum Bauen am Boden tritt das Tora-Verbot in diesem Falle erst dann ein, wenn der Gegenstand, welcher am Schabat gebaut wird, auch absolut vollständig gebaut wird (Binyan Gamur). Wohingegen beim Bauen am Boden auch ein nicht abgeschlossenes Bauen schon verboten ist.

(siehe zu dieser Unterscheidung und zu der generellen Definition von Bauen an Gegenständen u.a. in: Talmud Schabat, Blatt 102, Blatt 74 und dort Tosfot ד"ה חביתא . Ebenso den R´osch in Talmud Eruvin סימן ה' פ"ג, ebenso Beyt Josef סימן שי"ג und Schulchan Aruch סי' שי"ג ס"ו ).

Daher ergeben sich bezüglich des Bauens von losen Gegenständen halachisch 3 wesentliche Regeln, an denen man sich durchaus orientieren kann, um zumindest methodisch zu wissen, welches Bauen am Schabat, wann und wie verboten oder erlaubt sein könnte:

  1. Festes und vollständig-hermetisches Bauen von Gegenständen: Nach Tora verboten
  2. Festes, aber nicht vollständig abgeschlossenes Bauen von Gegenständen (Hiduk): Nach rabbinischem Gesetz verboten
  3. Zusammenstellen eines Gegenstandes, der nicht fest verbunden ist. Oder: Zusammenstellen eines Gegenstandes, der so beschaffen ist, dass man ihn danach sowieso wieder auseinander nimmt (nicht dauerhaft): In vielen Fällen von vornherein erlaubt, in manchen Fällen nach rabbinischem Gesetz verboten.


(siehe hierzu sehr anschaulich die Unterteilung, welche der Schulchan Aruch und RaMa bringen: Hilchot Schabat, שו"ע סי' שי"ג ס"ו)

Hier nun einige praktische Beispiele:

Ein Besenstil, der am Schabat vom Besen getrennt ist, darf nicht wieder angeschraubt werden. Wenn das Zusammenschrauben fest und vollständig erfolgt, so wäre dies ein Toraverbot, denn man hätte nun halachisch einen neuen Gegenstand gebaut.
Ebenso verhält es sich bei Tischen, Stühlen oder Betten, die auseinander gefallen sind: Wenn diese am Schabat fest und vollständig wieder zusammen gebaut werden, so ist dies ein Toraverbot.

(An dieser Stelle sei angemerkt: Eine Bautätigkeit, die durch Hineinstecken (Tokea) eines Bauteils in ein anderes erfolgt, entspricht nach der Meinung einiger dem sog. Arbeitsverbot des "Make BePatisch". Damit ist eine Arbeit gemeint, die, nachdem ein Gegenstand schon gebaut ist, ihm seine letzte Vervollständigung, seinen letzten "Schliff" gibt.

Siehe hierzu, und zu unserem Möbel-Beispiel in Mischna Brura סי' שי"ג ס"ק מ"א )

Es ist jedoch erlaubt, am Schabat Dosen, Flaschen, Büchsen usw., welche einen Verschluss haben, wieder zu schließen, und sogar fest. Denn das Verschließen solcher Behälter dient nur für eine kurze Weile, schließlich wird man sie irgendwann wieder öffnen wollen, um sie wieder zu benutzen. Eine solche Tätigkeit fällt daher nicht unter den Begriff des Zusammenbauens am Schabat. Insofern darf (fast) ein jeder Behälter, dessen Funktion darin besteht, dass er ständig geöffnet und geschlossen wird, am Schabat geöffnet und geschlossen werden (siehe Magen Avraham auf Schulchan Aruch סי' שי"ג מג"א סקי"ב )

Ein berühmter halachischer Streit herrscht nun über folgende Frage z.B.:

Darf man am Schabat den Plastikverschluss einer noch völlig verschlossenen Cola-Flasche (als Beispiel) öffnen oder nicht? Die Frage, die sich hier stellt, beruht auf folgendem halachischen Sachverhalt: In diesem Falle ist ja die Flasche noch vollständig versiegelt. Wenn man nun den Plastikdeckel von der Flasche abnimmt, entsteht dabei ein neuer Gegenstand, nämlich dieser nun von der Flasche neu getrennte Deckel, oder nicht? Schauen wir auf den Deckel, der bis jetzt mit der Flasche hermetisch verbunden war wie auf einen Gegenstand, der nun erst durch das Öffnen „neu" gebaut wird, oder betrachten wir diesen Deckel als einen Gegenstand, der schon davor als solcher existierte und lediglich durch die Versieglung mit der Flasche verbunden war?

Hierüber streiten viele Acharonim und Poskim unserer Zeit. Nach Rav Auerbach betrachten wir den Deckel als einen schon fertigen Gegenstand, der nicht erst durch das Trennen von der Flasche neu "entsteht" und gebaut wird. Nach seiner Meinung gäbe es hier kein Verbot. Andere aber verbieten generell das Öffnen von versiegelten Flaschen am Schabat. Nach deren Meinung hat man daher vor dem Schabat alle neuen Flaschen zu öffnen.

(siehe hierzu in: Schmirat Schabat Kehilchata, 1. Teil, 9.Ab.)



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