Schewat/ Paraschat Beschalach

Die Schabbat-Vorschriften nach Raw B. Posen, Luzern

bearbeitet, ergänzt und vervollständigt von S. Weinmann, Zürich

 

Im Folgenden werden die Melachot im Einzelnen behandelt:

 

2. Melacha - Säen

 

  1. 1. Definition der Melacha: Säen, pflanzen und alles was dazu beiträgt, dass Pflanzen oder Samen wachsen oder besser gedeihen, ist verboten. (S.M.H, 4, Einleitung)
  1. 2. Im Mischkan. Im Mischkan wurden Samen ausgesät, deren Gewächse zwecks Färbung der Teppiche benützt wurden. (S.M.H, 4, Einleitung)
  1. 3. Schiur / das (hier verbotene) Mass: Das Einsäen eines allerkleinsten Samens. (S.M.H,4, Einleitung)
  1. 4. Aw Melacha (Hauptarbeit): Aussäen von Samen, Pflanzen eines Baumes, Pfropfen von Bäumen, Wurzelnlassen eines Asts und das Trimmen (Äste beschneiden) von Bäumen ist  eine Aw  Melacha von «Säen». (S.M.H, 4, Einleitung)
  1. 5. Tolda (Unterarbeit): Pflanzen bewässern, Unkraut jäten, Pflanzenboden düngen, Acker entsteinen, Pflanzen besprühen gegen Schädlinge und Kerne oder Körner in Wasser einzuweichen, dass sie Wurzeln schlagen, sind eine Tolda von «Säen» und verboten wie die Aw Melacha. (S.M.H, 4, Einleitung).

Anmerkung: Einige erwähnte Melachot finden wir auch bei «Säen», denn manchmal dient eine Tat zwei Zwecken und man übertritt dadurch zwei Verbote.
Beispiel: Das Bewässern lockert den Acker und sofern es schon Pflanzen hat, begünstigt es das Wachstum der Pflanzen.


 1) Hände waschen über Gras oder Pflanzen ist verboten. Man sollte deshalb nicht im Garten essen, wegen der Befürchtung, dass man dabei etwas ausgiesst (Sch. A. 336,3). Am Sukkot, wenn man sich im Freien wäscht, muss man darauf achten, dass man kein Wasser auf Pflanzen schüttet. (B.R.P)

2) Eine Pflanze im Blumentopf hat denselben Din wie eine, die auf der Erde wächst und man darf sie nicht begiessen. Der Blumentopf soll nicht bewegt werden, weil dies das Wachstum der Pflanze beeinflusst; es ist kein Unterschied, ob der Blumentopf unten geschlossen ist oder ein Loch aufweist. (B.R.P) Jedoch eine Vase mit Blumen oder Zweige ist nicht Mukze und darf bewegt werden. (S.S.K. 26,25)

3) Samen oder Kerne auf die Erde werfen ist verboten, wenn die Möglichkeit besteht, dass sie wachsen werden. Wenn aber Menschen dort verkehren, die sie zertreten oder Tiere und Vögel sie vermutlich innert 2 Tagen fressen, ist es erlaubt. (B.R.P)

4) Blumen ins Wasser stellen. Blumen, die im Wasser aufgehen, dürfen nicht ins Wasser gestellt werden. Auch wenn sie aus der Vase gefallen sind, darf man sie nicht zurückstellen. Zweige, Blätter oder Grünes - ohne Blumen - dürfen in das Wasser zurückgestellt werden, aus welchem sie herausgenommen wurden oder herausgefallen sind. Daher darf man einen Lulav am Jom Tov wieder ins Wasser stellen. Am Schabbat ist er Mukze. (B.R.P)

5) Getrocknete Früchte (Feigen, Weinbeeren), darf man ins Wasser legen, damit sie aufgehen. (B.R.P) 

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