Schewat/ Paraschat Beschalach

  1. Einige Regeln zu den Schabbat-Vorschriften

  2. 1. Strafe für die Entweihung des Schabbats (Chilul Schabbat)

Für den חלול שבת / Chillul Schabbat (die Entweihung des Schabbats) spielt es keine Rolle, ob es sich um eine אב מלאכה / Haupt-Melacha oder תולדה / Unter- Melacha handelt. Wenn es במזיד / absichtlich geschehen ist, ist man חייב כרת / trifft einem die Ausrottung der Seele (kein Anteil am künftigen Leben), wenn es בשוגג / ohne Absicht geschehen ist, muss man ein חטאת / Sündopfer bringen. (B.R.P)

  1. 2. Auswirkung bei unbeabsichtigter Ausübung einer Melacha

Hat man eine מלאכה/ Melacha verrichtet, wenn auch בשוגג / unabsichtlich, so darf man am Schabbat keine הנאה / keinen Nutzen davon haben. Z.B. darf man nicht lesen, bei einem Licht, das versehentlich angezündet wurde. (Es sei denn, dass auch ohne das angezündete Licht genügend Licht zum Lesen vorhanden ist.) (B.R.P)

  1. 3. Lebensgefahr am Schabbat

Wenn irgendeine Lebensgefahr für einen יהודי / Jehudi besteht, sogar wenn es nur ein Zweifel ist, ob überhaupt eine סכנה / Lebensgefahr besteht, darf und soll man alles Nötige tun, um das Leben zu retten, ohne zuerst eine Anfrage zu machen: man soll nach eigenem Verstand entscheiden, was nötig sein kann, um dies zu erledigen, ohne zu zögern. Sogar bei einem alten kranken Menschen muss man den Schabbat entweihen, um ihm das Leben zu verlängern. Bei einer dringenden Gefahr soll man nicht zuerst einen Nichtjuden rufen, sondern selbst das nötige tun.

Das heisst, bei Lebensgefahr sind nicht nur die rabbinischen, sondern auch die Verbote der Thora aufgehoben.

Wenn es nicht sofort erledigt werden muss, ist es besser, wenn man durch einen נכרי / Nichtjuden, oder falls möglich, durch ein קטן / Kind, die nötigen מלאכות / Melachot tun lässt (z.B. Medikamente in der Apotheke besorgen, wenn diese nicht dringen benötigt werden). (B.R.P)

  1. 4. Verletzungsgefahr am Schabbat

Es ist eine  מצוהMizwa, Menschen vor einer Verletzungsgefahr zu schützen. Wo eine Verletzungsgefahr besteht, z.B. auf der Strasse, im Hof oder im Haus, dass Menschen durch Splitter oder Nägel beschädigt werden könnten, darf jedes rabbinische Schabbat-Verbot übertreten werden, um die schädlichen Dinge zu entfernen. Das heisst, Dinge die מוקצה Mukze sind, dürfen - auch dort wo es keinenערוב  Eruw hat - beseitigt werden. Ist die Strasse aber ein Reschut Harabim (öffentliches Gebiet gemäss der Thora) dürfen die schädlichen Dinge nicht beseitigt werden. Man kann sie aber mit Unterbrüchen - immer von weniger als 4 Amot / Ellen (knapp 2 Meter) - zur Seite schieben. (S.S.K. 25, 9-10)

  1. 5. Eine erlaubte Tat, die eine verbotene Melacha nach sich zieht

Wenn man etwas tut, das keine מלאכה / Melacha ist, aber vielleicht unbeabsichtigt eine Melacha dabei geschehen kann, so ist dies אינו מתכוין / ohne Absicht und ist erlaubt (z.B. auf Gras laufen, ohne Absicht das Gras auszureissen, obwohl die Möglichkeit besteht, dass es ausgerissen wird). Dieser היתר / diese Erlaubnis gilt nur, wenn es nicht sicher ist, dass die Melacha geschieht. Wenn aber die Melacha geschehen muss, so ist dies פסיק רישא (Pessik Rejscha / die Melacha geschieht zwingend)) und verboten. Z.B. darf man sich die Hände nicht über Pflanzen waschen, obwohl man es wegen נטילת ידים (Netilat Jadajim / Händeüberschütten zu Brot) tut, und nicht um die Pflanzen zu bewässern. (B.R.P)

Deshalb soll in einem Garten nicht gegessen werden, sofern man Getränke gebraucht (Sch. A. 336,3).

  1. 6. Der Schiur / das verbotene Mass

Wenn von einem verbotenen Schiur (verbotenen Mass) der Melacha gesprochen wird, dann ist die Rede von dem Mass, das die Thora mit der Todesstrafe belegt. Aber auch ein kleineres Mass ist von der Thora aus verboten.

 

Quellenangaben:  

Sch. A. = Schulchan Aruch

Mi.B. = Mischna Berura des Chafez Chajim

B.R.P = Büchlein Rav Posen

S.S.K. = Schmirat Shabbat Kehilchato, Rav Neuwirth, Jerusalem

S.M.S. = Sefer Mischnat Schabbat – Rav Sander, Tel Aviv

H.S.L. = Hilchot Schabbat leTalmidim – Rav Jehoschua Rotner, Bene Berak

 

Glossar:

Melacha: Eine Tätigkeit, die am Schabbat verboten ist zu verrichten.

Aw Melacha (Hauptarbeit): Eine Melacha, die beim Bau des Mischkans (Stiftzeltes) ausgeführt wurde und von der Thora aus verboten ist am Schabbat zu verrichten.

Tolda (Unterarbeit): Eine Unterarbeit, die das gleiche Ziel bezweckt wie die Hauptarbeit und deshalb - genau gleich wie die Hauptarbeit - von der Thora aus verboten ist am Schabbat zu verrichten.

Pessik Rejscha

Eruw

Mukze

Reschut Harabim

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