Schewat/ Paraschat Beschalach

Wie darf man sich rasieren?

Von: Rabbiner Aharon Ran Vernikovsky

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Die Tora im Wochenabschnitt „Kedoschim“:
„Ihr sollt nicht die Ecken eures Haupthaares ringsherum abnehmen; und die Ecken deines Bartes sollst du nicht zerstören.“ (3. Buch 19:27)
Aus diesem Vers lernen unsere Gelehrten verschiedene Verbote, die mit dem Rasieren und Schneiden von Haar und Bart zu tun haben. Diese Verbote gelten nur für den jüdischen Mann.
Was den Bart betrifft, so benutzt die Tora das Wort „nicht zerstören“ („Lo Taschchit“).
Im talmudischen Traktat „Makot“ besprechen unsere Gelehrten diese Vorschrift. Da die Tora von „zerstören“ des Barthaares spricht, sind sich die Gelehrten darüber einig, dass der Bart nicht durch eine zerstörerische Art entfernt werden darf, sehr wohl aber durch eine erlaubte Methode, die den Bart nicht völlig „zerstört“, sondern lediglich kürzt. Die Gelehrten sind sich darüber einig, dass das glatte Rasieren mit einem scharfen Rasiermesser, oder mit einem scharfen Gegenstand, der das Haar von der Wurzel trennt nach Tora verboten ist, denn das ist „zerstörend“. Ob jedoch auch andere Formen der Bartentfernung verboten sind, ist Streit im Talmud. (siehe Talmud Makot, Blatt 21).
Nach der Meinung des RamBam und anderer gilt, dass einzig das Rasieren mit einem scharfen Messer („Taar“) nach der Tora verboten ist (siehe RamBam in Hilchot Avoda Sara, Ab. 12, Halacha 7). Diese Meinung vertritt auch der Schulchan Aruch, und sie ist eine grundlegende und unbestrittene Halacha: Es ist einem jüdischen Mann nach Toragesetz verboten, sich mit einem Rasiermesser zu rasieren (Schulchan Aruch, Band Yore Dea סימן קפ“א )
Nach der Meinung des „Trumat Hadeschen“ ist es jedoch erlaubt, wenn man den Bart mit einer Schere so schneidet, dass nur die obere Scherklinge das Barthaar schneidet, während die untere nicht in Bewegung ist, so dass das Barthaar von oben nur gekürzt, nicht aber von der Haut wegrasiert wird. Ebenso ist es erlaubt, das Barthaar mit einer großen Schere zu schneiden, so dass man nicht bis an die Haarwurzel gelangt. (siehe שו“ת תרומת הדשן סימן רצה ).
Hier kommen wir zu der Frage, ob man sich den Bart mit einem Rasierapparat rasieren darf. Auf der einen Seite entspricht die Rasiermaschine nicht dem typischen Rasiermesser, auf der anderen Seite kann auch die Rasiermaschine tief bis in die Haut eindringen, und das Haar nicht weniger gründlich als ein Rasiermesser „zerstörend“ und vollständig entfernen.
Einige Poskim haben das Benutzen von Rasiermaschinen grundsätzlich erlaubt, weil dies nicht „Derech Haschchata“, also keine nach Toraverständnis zerstörende Form der Bartrasur ist. Wiederum gibt es einige Poskim unserer Zeit, die skeptisch sind, ob die modernen Rasierer von heute erlaubt sind. Rabbiner Schmuel Wosner (Verfasser des „Schewet Halevi“, siehe auch שו“ת שבט הלוי חלק ד סימן צו ) z.B. sieht hierin ein Problem, ebenso Rabbiner Izhak Weiss (Verfasser des „Minchat Izchak“, siehe auch שו“ת מנחת יצחק ז סימן סג ).
Viele Poskim haben daher das Benutzen einer Rasiermaschine unter folgenden Bedingungen erlaubt: 1.) Der Rasierer soll nicht zu stark auf die Haut gedrückt werden. Es darf also keine absolute Glattrasur entstehen 2.) Nach dem Rasieren müssen leichte Bartstoppeln, wenn man mit der Hand über die Haut fährt, spürbar sein. (siehe hierzuקלג שו“ת חלקת יעקב ב‘ סימן ).
Wir sehen also: Das Benutzen von Rasiermaschine ist durchaus erlaubt, jedoch sollte man dabei vorsichtig sein. Rasieren mit Messer ist in keinem Falle erlaubt.

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