Schreiben am Schabbat - Grundlegende Definitionen (1. Teil)



Die berühmte Mischna im Talmud Schabat (Talmud Schabat, Blatt 73) zählt alle 39 verbotenen Grundarbeiten von Schabat auf. Eine von ihnen nennt sich: „Schreiben von 2 Buchstaben -und Wegradieren/ Entfernen von Buchstaben, um danach wieder zu schreiben." Wir sehen also zunächst: Schreiben am Schabat ist verboten.

Somit gilt halachisch: Das Schreiben von mindestens zwei Buchstaben entspricht nach Tora-Gesetz dem vollständigen Verbot des Schreibens. Es sei jedoch hinzugefügt, dass auch das Schreiben eines einzelnen Buchstaben am Schabat ebenso verboten ist, dies nach der Regel: „Chazi Schiur Assur Min HaTora" , womit gemeint ist: Eine am Schabat verbotene Arbeit, die von einem bestimmten Maß abhängt (in unserem Falle wäre das Maß: das Schreiben von zwei Buchstaben), ist auch dann verboten, wenn nur ein Teil dieses Maßes am Schabat verrichtet oder erfüllt wird (in unserem Falle: eben nur ein Buchstabe) (siehe hierzu in Mischna Brura, סימן ש"מ סקכ"ב).

Grundlegende Definitionen, die man nun wissen sollte, sind:

1.) Nach Tora-Gesetz ist Schreiben am Schabat nur dann verboten, wenn die Schrift/die Buchstaben Bestand haben (Ktav HaMitkayem). Daher ist Schreiben am Schabat mit Tinte und normaler Farbe verboten, denn diese setzten sich fest. Ebenso muss das Material, auf dem geschrieben wird aus einem Stoff sein, der die Farbe fest aufnimmt, wie Papier, Karton, Holz usw. Wichtig zu wissen: Wir unterscheiden am Schabat nicht zwischen Schreiben und Zeichnen, beides ist verboten. (siehe ausführlich zu diesen Halachot in Schulchan Aruch, Hilchot Schabat סימן שמ)

Schreiben von Buchstaben oder Formen, die jedoch keinen Bestand haben, ist nach Tora-Gesetz erlaubt, jedoch nach talmudisch-rabbinischem Gesetz verboten. Und das bedeutet: Es ist am Schabat ebenso (rabbinisch) verboten, mit dem Finger auf das beschlagene Fensterglas zu schreiben und zeichnen. Auch ist es (rabbinisch) verboten, mit Speiseflüssigkeiten oder Getränken auf Teller und Tisch zu schreiben, auch wenn in diesen Fällen die Schrift keinen wirklichen Bestand hat.

2.) Nach Tora-Gesetz ist Schreiben nur dann verboten, wenn es in einer typischen oder klassichen Weise geschieht. Wenn man aber in einer veränderten oder untypischen Weise schreibt, ist dies wiederum "nur" ein rabbinisches Verbot. Und dazu zählt: Mit links statt mit rechts zu schreiben (oder eben umgekehrt, je nachdem mit welcher Hand man schreibt), oder z.B. den Stift in veränderter Form zu halten oder zu führen.

3.) Unter den Rischonim gibt es die Meinung des "Or Sarua", dass die Tora nur Schreiben von hebräischen Buchstaben verboten hat (ganz wie im Mischkan). Jedoch richten wir uns halachisch nach den Meinungen aller anderen Gelehrten, wonach auch das Schreiben von nicht-hebräischen Buchstaben am Schabat ebenso ein strenges Tora-Verbot ist.

4.) Es ist erlaubt, schon bestehende Buchstaben zusammenzufügen, selbst wenn dabei ein ganzes Wort entsteht. Jedoch wäre dies verboten, wenn dieses Wort Bestand hätte.

Hier ein Beispiel: Ein Spiel, bei dem man Buchstaben zusammenfügen muss, ist am Schabat verboten. Wenn aber diese Buchstaben zusammen befestigt werden, und in dieser Form Bestand haben, so ist dies verboten. Daher ist es am Schabat in vielen Fällen verboten, Puzzle zusammen zu stellen, denn dabei entsteht ein festes Bild/eine Zeichnung/eine Schrift, welche Bestand haben, da doch die Teile miteinander verbunden sind.



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