Die Vorschriften für die "Drei Wochen"

Da am 17. Tamus die Leiden der Tempelzerstörung angefangen haben, beginnt eine dreiwöchige Periode der Trauer. Ab dem 17. Tamus werden Trauerriten begangen. Mit dem Beginn des Monats Aw werden diese Bräuche strenger, je näher Tisch'a BeAw (der Neunte Aw) kommt.

          A. Vorschriften ab 17. Tamus bis Rosch Chodesch Aw (bis zum ersten Aw)

          B. Vorschriften ab Rosch Chodesch Aw bis zum Beginn der Woche, in der Tisch’a BeAw (der 9. Aw) ist

         C. Vorschriften für „Schabbat Chason“ (Schabbat vor Tisch’a BeAw)

         D. Vorschriften von Beginn der Woche an, in der Tisch’a BeAw ist, bis Erew Tisch’a BeAw (8. Aw)

         E. Vorschriften für Erew Tisch’a BeAw (8. Aw)

         F. Vorschriften für Erew Tisch'a beAw (8. oder 9. Aw), der auf Schabbat fällt (Tisch’a beAw am Sonntag)

        G. Die Nacht von Tisch'a beAw

        H. Vorschriften für Tisch’a BeAw (9. Aw)

        I. Vorschriften bis zum 10. Aw mittags

 

        A. Folgende Vorschriften gelten ab 17. Tamus bis Rosch Chodesch Aw (bis zum ersten Aw):

  1. 1. In dieser Zeit schert man sich nicht, weder das Haupthaar noch den Bart, noch das Haar am ganzen Körper; Erwachsene dürfen auch nicht Kinder scheren. Jedoch darf man den Oberlippenbart (Schnurrbart/Schnauz) scheren, soweit er beim Essen stört. Ebenfalls ist es erlaubt die Nägel zu schneiden.
  2. 2. In dieser Zeit ist Tanz und Musik verboten, weder zu musizieren noch Musik zu hören. Ein Jude, der von Beruf Musiker ist, darf seines Lebensunterhaltes wegen in nichtjüdischen Häusern musizieren.
  3. 3. Man heiratet nicht. Jedoch ist es erlaubt sich zu verloben und sogar ein Festmahl dabei zu veranstalten. Tanz und Musik bleiben aber verboten.
  4. 4. Manche haben den Brauch, ab dem Fasttag des 17. Tamus (ausser am Schabbat oder einer Mahlzeit zu Ehren einer Mizwa) kein Fleisch zu essen und keinen Wein zu trinken. Der weitverbreitete Brauch ist jedoch mit diesem Verbot erst am 1. Aw zu beginnen.
  5. 5. Man darf neue Kleider kaufen. Angesehene Kleider, auf die man beim ersten Anziehen den Segensspruch „Schehechejanu" spricht, dürfen wochentags nicht angezogen werden. Am Schabbat jedoch ist es erlaubt die neuen Kleider anzuziehen und das „Schehechejanu" über sie zu sprechen.  [Nach Meinung des Arisal sollte sogar am Schabbat kein Schehechejanu gesprochen werden]

  1.   B. Vorschriften ab Rosch Chodesch Aw (1. Aw)

Wenn der Monat Aw beginnt, verringere man die Freude [Talmud: Ta'anit, 29a]

Jeder, der um Jerusalem trauert, hat das Verdienst, sie in der Zeit ihrer Freude (nach Aufbau von Jerusalem und des 3. Tempels) sehen zu dürfen; und der nicht um Jerusalem trauert, wird sie nicht in der Zeit ihrer Freude sehen [Talmud Ta’anit 30b].

  1. 1. Verbot des Haarscherens wie bis anhin. Nägelschneiden erlaubt wie bis anhin.
  2. 2. Verbot des Heiratens wie bis anhin. Sich zu verloben ist erlaubt, wie bis anhin - sogar am Tisch'a BeAw selbst, damit ein anderer ihm nicht zuvorkommt - jedoch darf dabei kein Festmahl veranstaltet werden, auch am Schabbat nicht. Ein kleiner Imbiss ist hingegen erlaubt (ausser am Tisch’a BeAw natürlich).
  3. 3. Verbot von Tanz und Musik wie bis anhin; auch für einen Musiker, der seines Lebensunterhaltes wegen bis anhin in nichtjüdischen Häusern musizieren durfte.
  4. 4. Man darf keinen Lustbau oder einen Bau, nur der Bequemlichkeit wegen, bauen. Man darf sein Haus oder seine Wohnung nicht streichen lassen. Jedoch darf man etwas reparieren lassen, damit der Schaden nicht noch grösser wird.
  5. 5. Wenn man einen Prozess mit einem Nichtjuden hat, soll man ihn bis nach Tisch'a beAw verschieben lassen, weil diese Zeit für die Juden eine ungünstige Zeit ist.
  6. 6. Neue Kleider dürfen in diesen Tagen nicht angezogen werden, auch am Schabbat nicht, sogar wenn das "Schehechejanu" über sie bereits beim Kauf vor dem 17. Tamus gesprochen wurde.
  7. 7. Es dürfen weder neue Kleider gekauft werden, noch darf man sie von einem Schneider herstellen lassen.
  8. 8. Die Schabbat-Kleider dürfen nicht angezogen werden. Doch bei einer Brit-Mila dürfen die Eltern des Kindes, der Mohel und der "Sandak" Schabbat-Kleider anziehen. Bei einer Bar-Mizwa darf der Junge und seine Eltern und bei einem Pidjon haBen dürfen die Eltern und der Kohen Schabbat-Kleider anziehen.
  9. 9. Ab dem Eingang des 1. Aw wird kein Fleisch mehr gegessen und kein Wein mehr getrunken. Der Grund dieses Verbotes ist, dass durch die Zerstörung des Tempels die Fleisch-Opfer und die Guss-Opfer (von Wein) aufhörten. Jedoch ist es erlaubt, in einem fleischigen Topf andere Speisen zu kochen.
  10. 10. Am Schabbat wie auch zu Ehren einer Mizwa wie z.B. Brit-Mila, Pidjon haBen oder an einer Sijum Massechet (Feier zu Ehren des Fertiglernens eines Talmud-Traktates) ist der Genuss von Fleisch und Wein erlaubt.
  11. 11. Wem Milchspeisen schaden, der darf Fleisch von Geflügel essen. Einem Kranken ist alles erlaubt.
  12. 12. Kleider dürfen weder gewaschen noch gebügelt werden – auch nicht ein Kleidungsstück, das man erst nach Tisch'a beAw anziehen will. Wer nur ein einziges Hemd hat, darf es waschen.
  13. 13. Ebenso ist es verboten, gewaschene Kleider anzuziehen, mit gewaschener Bettwäsche Decken, Kissen und Matratze zu überziehen, oder mit gewaschenen Tischtüchern den Tisch zu decken. Jedoch besteht die Möglichkeit, einige frischgewaschene Kleidungsstücke, vor dem 1. Aw - oder am Schabbat nach dem 1. Aw - je eine halbe Stunde anzuziehen, um sie alsdann in den "neun Tagen" benutzen zu dürfen, da sie so nicht mehr als frischgewaschen gelten.
  14. 14. Kleinkinderwäsche darf gewaschen werden.
  15. 15. Unterwäsche und Socken dürfen bei dringendem Bedarf (sehr verschmutzt oder übelriechend) gewechselt werden.
  16. 16. Man darf sich nicht baden. Jedoch darf man Hände, Füsse und Gesicht mit kaltem Wasser (ohne Seife) waschen. Man darf etwas warmes Wasser hinzufügen, damit es nicht ganz kalt ist. Zur Heilung jedoch, wie z.B. eine Wöchnerin, eine werdende Mutter, die bald niederkommt, oder ein schwacher Mensch, dem der Arzt Bäder verschrieb, dürfen sich warm baden. Auch darf sich eine Frau, am Ende ihrer Absonderung (Nidah) normal waschen, baden und zur Tewila gehen.
  17. 17. Ein Schwerarbeiter, der sehr schwitzt, darf den Schweiss mit warmem Wasser wegwaschen. Ebenfalls in heissen Ländern oder an sehr heissen Tagen, an denen man sehr schwitzt, darf der Schweiss mit warmem Wasser weggewaschen werden.
  18. 18. Verschmutzte Körperteile dürfen mit warmem Wasser gewaschen werden.
  19. 19. Männer, die jeden Tag vor Schacharit in die Mikwa gehen, dürfen es auch in diesen Tagen tun. Wer es aber manchmal unterlässt, darf in diesen Tagen nicht in die Mikwa gehen.
  20. 20. Deodorant darf benutzt werden.
  1.   C. Vorschriften für Schabbat Chason (Schabbat vor Tisch'a beAw):
  1. 1. Freitag, Erew Schabbat Chason dürfen Hände, Füsse und Kopf mit warmem Wasser (ohne Seife) gewaschen werden. In gewissen Gemeinden herrscht jedoch der Brauch, dass man sich am Erew Schabbat Chason normal wie jeden Freitag wäscht.
  2. 2. Nägelschneiden, Schuheputzen und -glänzen sind erlaubt, auch wenn Tisch'a beAw auf Schabbat fällt (und auf Sonntag verschoben wird).
  3. 3. Wer keine Unterwäsche oder ein Hemd für Schabbat hat, darf waschen, was er für Schabbat benötigt.
  4. 4. Leintücher dürfen nicht gewechselt werden.
  5. 5. Für Schabbat darf man gewaschene Tischtücher benützen. Wenn man kein gebügeltes Tischtuch hat, darf man es bügeln.
  6. 6. Man darf Staubsaugen und den Boden aufwischen.
  7. 7. Der meistverbreitete Brauch ist, dass man am Schabbat Chason die Schabbat-Kleider anzieht.
  8. 8. Am Schabbat Chason ist der Fleisch- und Weingenuss wie jeden Schabbat erlaubt, selbst wenn Tisch'a beAw auf Schabbat fällt und auf Sonntag verschoben wird.
  9. 9. In den Gemeinden, wo der Brauch herrscht, am Schabbat in der Synagoge zu tanzen, darf auch an diesem Schabbat getanzt werden.
  10. 10. Bei Hawdala auf Wein oder Traubensaft, wenn man ein Kind (von ca. 6 - 9 Jahren) hat, das den Wein trinken kann, gebe man es ihm - und wenn nicht, so trinke man den Wein selbst.
  1.   D. Vorschriften von Beginn der Woche, in der Tisch'a beAw ist, bis Erew Tisch'a beAw (8. Aw)

 

  1. 1. Alles, was ab dem 1. Aw verboten ist, ist selbstverständlich in dieser Woche weiter verboten.
  2. 2. Erschwerend kommt folgendes hinzu:
    • - Nägelschneiden ist nur für eine Mizwa, wie z.B. für Schabbat (Tisch'a beAw am Schabbat) oder für eine Frau, die zur Tewila muss, erlaubt.
    • - Eine jüdische Frau, die mit dem Waschen von Kleidern ihr Geld verdient, darf in diesen Tagen - sogar für Nichtjuden - keine Wäsche waschen. Wenn sie Geld benötigt, weil sie mittellos ist, so ist es ihr erlaubt, für Nichtjuden zu waschen.
    • - Auch wer nur ein Hemd hat, darf es nicht waschen, ausser wenn es so verschmutzt ist, dass es nicht mehr angezogen werden kann.

    E.  Vorschriften für Erew Tisch'a beAw (8. Aw) an einem Wochentag

 

  1. 1. Alles was ab dem 1. Aw verboten ist, ist selbstverständlich am Erew Tisch’a beAw weiter verboten.
  2. 2. Erschwerend kommt folgendes hinzu:
    • - Man soll nicht spazieren gehen (wirkt ablenkend von der Trauer)
    • - Eine Brit-Mila- oder Pidjon haBen-Festmahlzeit soll am Vormittag gefeiert werden.
    • - Am Nachmittag soll nur das gelernt werden, was am Tisch'a beAw erlaubt ist (siehe 'Vorschriften von Tisch'a beAw).
  3. 3. Bezüglich der letzten Mahlzeit vor dem Beginn von Tisch’a beAw - „Se’uda Hamafseket - abschliessende Mahlzeit“ - soll man wie folgt vorgehen:
    • - Man isst am Mittag oder frühen Nachmittag eine feste Mahlzeit, dann betet man Mincha und vor Sonnenuntergang setzt man sich auf den Boden um die Se’uda Hamafseket zu essen.
    • - Bei dieser Mahlzeit isst man nur Brot und hartgekochte kalte Eier (Speise von Trauernden). Man soll ein Stück Brot in Asche eintunken und so essen. Nach Möglichkeit soll nur Wasser bei dieser Mahlzeit getrunken werden. Allerdings sind auch andere Getränke erlaubt, jedoch keine alkoholhaltigen, wie z.B. Bier.
    • - Diese Mahlzeit soll nicht gemeinsam gegessen werden, sondern jeder an einem        anderen Ort.
  4. 4. In der Dämmerung (ab Beginn des Sonnenunterganges) gelten alle Vorschriften von Tisch’a beAw: Verbot von Essen, Trinken, Waschen, Salben, Lederschuhe anziehen und Eheleben (Details siehe Vorschriften für Tisch’a beAw). Deshalb muss man schon vor der Dämmerung die Lederschuhe ausziehen.
  5. 5. Man sitzt auf den Boden, sofern man sitzen will. In der Synagoge werden alle Klagegebete auf dem Boden sitzend gesagt. Bei Bedarf darf ein Kissen untergelegt werden oder man darf auf einen ganz niedrigen Stuhl sitzen. Erst Tisch’a beAw Mittag darf man wieder normal sitzen.
  6. 6. In der Synagoge vermindert man das Licht; man lässt nur so viel Licht, dass die Leute die Gebete sagen können. Man betet mit gedämpfter Stimme und Weinen wie Trauernde.

    F.  Vorschriften für Erew Tisch'a beAw (8. oder 9. Aw), der auf Schabbat fällt (Tisch’a beAw am Sonntag)

 

  1. 1. An diesem Schabbat gelten alle Vorschriften von Schabbat Chason (siehe oben) Paragraph 1-9.
  2. 2. Alle Bräuche bezüglich Se’uda Hamafseket (letzte Mahlzeit vor Tisch’a beAw) mit Brot, Asche, Eier und sich auf den Boden setzen, fallen weg.
  3. 3. Paragraph 10 von Schabbat Chason bezüglich Hawdala ändert sich natürlich, da am Ausgang von diesem Schabbat nichts getrunken werden darf, da Tisch’a beAw bereits begonnen hat. Siehe nächster Paragraph.
  4. 4. Bezüglich Hawdala gehe man wie folgt vor: Nach Ausgang von Schabbat zünde man die Hawdala-Kerze an und spreche die Beracha darüber. Die Beracha über „Bessamim - wohlriechende Gewürze“ - fällt weg. Sonntagabend, nach Ausgang von Tisch’a beAw, mache man Hawdala, jedoch wird nur die Beracha über den Wein und die Beracha von Hawdala gesprochen.
  5. 5. Achtung! Generell: Nach Ausgang von Schabbat darf keine Tätigkeit - die am Schabbat verboten ist zu machen - gemacht werden, bis man "Hawdala" gesprochen oder gehört hat. Das "Hawdala" sprechen gibt es auf drei Arten:
    1. 1. Das Hawdala-Gebet "Ata Chonantanu" in der Tefilat Amida//Schmone Essre-Gebet.
    2. 2. "Hawdala" auf den Becher Wein (fällt hier weg).
    3. 3. Man sage kurz: "Baruch Hamawdil bejn Kodesch leChol". (Gelobt sei der, der unterscheidet zwischen Heilig und Profan)
  6. 6. Deshalb darf hier erst Feuer gemacht werden, nachdem man zumindest den "Hawdala-Spruch" (3. Art) gesprochen hat!

   G. Die Nacht von Tisch'a beAw

  1. 1. Alle Vorschriften von Tisch’a beAw gelten auch in der Nacht von Tischa’a beAw.
  2. 2. Es gibt einen Brauch in der Nacht von Tisch’a beAw auf dem Boden mit einem Stein unter dem Haupt zu schlafen.
  3. 3. Ein Mensch soll die Bequemlichkeit beim Schlafen vermindern. Z.B. soll er statt mit zwei Kissen (wie er gewöhnt ist) nur mit einem schlafen.
  4. 4. Es gibt einen Brauch einen Stein unter das Kissen zu legen als Andenken an Ja’akow, der auf einem Stein schlief (auf dem Berg Morijah) als G“tt ihm die Zerstörung des Bejt                  Hamikdasch (Tempel) zeigte.
  5. 5. Schwächliche und empfindliche Menschen sind von diesen Bräuchen (2-4) befreit.

   H. Vorschriften für Tisch'a beAw

  1. 1. Generell soll ein Mensch seine Genüsse und Vergnügen am Tisch’a beAw vermindern.
  2. 2. Man soll nicht rauchen. Wer sehr abhängig ist, darf nachmittags zu Hause (nicht in der Öffentlichkeit) rauchen.
  3. 3. Man soll nicht spazieren gehen, damit man nicht von der Trauer abgelenkt wird.
  4. 4. Folgende Dinge sind am Tisch’a beAw verboten (Übersicht):
  5.        a. Essen, Trinken
  6.        b.  Sich waschen
  7.        c. Salben
  8.        d. Lederschuhe anziehen
  9.        e. Ehebeziehung
  10.        f. Tora-Lernen (beinhaltet die schriftliche wie auch die mündliche Lehre), denn die Tora erfreut das Herz.
  11.        g. Grüssen
  12.    Details zu den Verboten:
    1. a. Essen, Trinken:
      1. 1. Auch schwangere und stillende Frauen sind im Prinzip verpflichtet zu fasten. Siehe Paragraph 3.
      2. 2. Eine Wöchnerin ist im Prinzip die ersten 30 Tage nach der Geburt vom Fasten befreit. Der Brauch ist, wenn sie sich gut und stark fühlt nach 7 Tagen nach der Geburt, zu fasten.
      3. 3. Eine kranke oder schwache Person ist vom Fasten befreit. Im Zweifelsfalle frage man einen kompetenten Rabbiner.
    2. b. Sich waschen
      1. 1. Waschen, sowohl mit warmen als auch mit kaltem Wasser, ist verboten. Selbst einen Finger ins Wasser zu stecken ist verboten.
      2. 2. Waschen nicht zum Vergnügen ist erlaubt. Deshalb ist es erlaubt am Morgen beim Aufwachen, nach der Toilette und zum Mincha-Gebet die Hände zu überschütten. Jedoch nur die Finger dürfen gewaschen werden, nicht die ganze Hand.
      3. 3. Ebenso eine Stelle die verschmutzt ist wie z.B. an Hände und Gesicht, etc., darf mit Wasser gesäubert werden. Ebenfalls Augen, die am Morgen verklebt sind.
      4. 4. Frauen die kochen und Speisen abwaschen müssen, dürfen dies tun, da sie nicht die Absicht haben, sich selbst zu waschen.
    3. c. Salben
      1. 1. Salben ist nur zum Vergnügen verboten; wenn aber jemand einen Ausschlag hat, oder für sonst einen Heilzweck, ist salben erlaubt.
    4. d. Lederschuhe anziehen
      1. 1. Nur Lederschuhe sind verboten; Schuhe, die ausschliesslich von anderen Materialien hergestellt wurden, sind erlaubt.
    5. e. Ehebeziehung
      1. 1. Man erschwere, die Frau auch nicht zu berühren.
    6. f. Tora-Lernen (beinhaltet die schriftliche wie auch die mündliche Lehre), denn die Tora erfreut das Herz.
      1.     Tora-Worte, die den Mensch betrüben, dürfen gelernt werden, wie beispielsweise:
        1. 1. Im Buche Jirmijahu seine Mahn- und Strafworte und die Zerstörung Jerusalems.
        2. 2. Das Buch Ijow (Hiob)
        3. 3. Midrasch und Erklärungen zur Rolle Ejcha
        4. 4. Stellen im Talmud, die über die Zerstörung des Tempels und Jerusalems berichten.

gGrüssen

      1. 1. Man darf niemanden grüssen. Wenn ein Unwissender oder ein Nichtjude einen grüssen, antworte man ihnen kleinlaut, damit sie es einem nicht übel nehmen, oder man erkläre ihnen warum wir nicht grüssen.
      2. 2. Ebenso ist es verboten seinem Nächsten ein Geschenk zu geben; denn das gehört zum Verbot des Grüssens.
  1.   2. Arbeit am Tisch’a beAw
    1. 1. Was die Arbeit anbelangt, ist unser Brauch, dass jede Arbeit, bei der man verweilen muss, bei Nacht und am Tag bis Mittag verboten ist. Jedoch eine Arbeit, bei der man nicht verweilen muss, wie z.B. Lichter anzünden, auf- und zubinden, etc. ist erlaubt.
    2. 2. Am Nachmittag ist die Arbeit erlaubt.
    3. 3. Ebenfalls das geschäftliche Handeln ist bis Mittag verboten.
    4. 4. Bezüglich Schreiben bis Mittag gibt es zwei Meinungen. Eine dringende Sache darf notiert werden.
    5. 5. Durch einen Nichtjuden darf man jede Arbeit machen lassen.
    6. 6. Eine Sache, die zugrunde gehen würde, darf man auch selbst machen.
    7. 7. Wer am Tisch’a beAw arbeitet (auch am Nachmittag) wird im verdienten Geld von dieser Arbeit keinen Segen sehen.
    8. 8. Wer seinen Posten (Beruf) verlieren könnte, darf am Tisch’a beAw arbeiten.
  2.   3. Bräuche von Tisch’a beAw
    1. 1. Am Morgen wird kein Talit Gadol und Tefilin gelegt. Der Talit Katan wird jedoch angezogen. Stattdessen werden Talit Gadol und Tefilin mit Beracha beim Mincha-Gebet angelegt.
    2. 2. Bei Nacht und am Tag bis Mittag sitzt man auf den Boden, sofern man sitzen will. Bei Bedarf darf ein Kissen untergelegt werden oder man darf auf einen ganz niedrigen Stuhl sitzen. Ab Mittag darf man wieder auf einem Stuhl sitzen.

 

   I. Vorschriften bis zum 10. Aw mittags

          Da das Bejt Hamikdasch (der Tempel) bis zum 10. Aw mittags gebrannt hat, gelten die Trauerriten vom 1. Aw bis Tisch'a beAw weiter, bis zum 10. Aw mittags, das bedeutet:

  1. 1. Man soll kein Fleisch essen und kein Wein trinken, keine Wäsche waschen, sich selbst nicht waschen, keine Haare schneiden, etc. wie oben erwähnt bei den Vorschriften von Rosch Chodesch Aw (1. Aw) bis Tisch'a beAw.
  2. 2. Fällt Tisch'a beAw auf Donnerstag, ist alles sofort nach Tisch'a beAw erlaubt zu Ehren des nahenden Schabbats, ausser das Trinken von Wein und Essen von Fleisch in der Nacht nach Tisch'a beAw.
  3. 3. Fällt Tisch'a beAw auf Schabbat und wird auf Sonntag, den 10 Aw verschoben, ist alles sofort nach dem Fasttag erlaubt, ausser das Fleisch-Essen und Wein-Trinken in der Nacht nach dem Fasttag. Ausnahme ist der Wein der Hawdala, der getrunken werden darf.

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